Zürich (ots) - An ihrer Sitzung vom Samstag, 29. März 2014, hat
die Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB)
über verschiedene Änderungsanträge zu den Statuten abgestimmt. In den
Statuten des MGB sind die grundlegenden Werte, die Aufgaben und der
Zweck der einzelnen Migros-Organe definiert. Auch regeln sie die Art
und Weise der Zusammenarbeit zwischen dem MGB, den ihm
angeschlossenen Genossenschaften, den anderen Unternehmen und der
Gottlieb und Adele Duttweiler-Stiftung. Zudem haben die 106
anwesenden Delegierten über das neue Organisationsreglement der
Verwaltung MGB befunden. Bei allen Anträgen sind sie
grossmehrheitlich den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt.
Vor zwei Jahren haben einige Delegierte beantragt, dass die
Geschäftsleiter der zehn regionalen Genossenschaften sowie der
Präsident der Generaldirektion des MGB nicht mehr Einsitz in der
Verwaltung (entspricht dem Verwaltungsrat) nehmen dürfen. Diese
Initiative wurde im Vorfeld und an der Delegiertenversammlung
intensiv diskutiert. Das Büro der Delegiertenversammlung, das aus 5
der insgesamt 111 Mitgliedern der Delegiertenversammlung besteht, hat
eine entsprechende Statutenänderung unterstützt. Schliesslich wurde
der Antrag mit 72 zu 33 Stimmen abgelehnt. Es setzte sich die
Einsicht durch, dass die Gewaltentrennung in den unterschiedlichen
Migros-Gremien gewährleistet ist und die Verwaltung nicht auf die
Mitwirkung der operativ tätigen Geschäftsleiter und des CEO
verzichten sollte.
Ursula Nold, Präsidentin der Delegiertenversammlung MGB: "Die
Diskussionen zur Corporate Governance waren wertvoll. Jetzt wurde in
einem demokratischen Verfahren entschieden". Andrea Broggini,
Präsident der Verwaltung, zeigte sich über die Entscheide erfreut:
"Die Migros ist keine Aktiengesellschaft, sondern ein Verbund von
Genossenschaften, deren Stimmen in der MGB-Verwaltung vertreten sein
müssen. Der Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler hat eine
Führungsstruktur geschaffen, die keine Machtkonzentration erlaubt.
Mit dem Entscheid der Delegierten wird garantiert, dass dies auch in
Zukunft so bleiben wird." Ebenfalls mit grossem Mehr wurde zudem eine
Beschränkung der Amtszeit für Mitglieder der Verwaltung auf 16 Jahre
beschlossen.
Auch haben die Delegierten dem neuen, modernen
Organisationsreglement der Verwaltung zugestimmt. Es legt die
Arbeitsweise der Verwaltung fest, steht im Einklang mit Gesetz und
Statuten und entspricht den Anforderungen einer modernen Corporate
Governance. Schliesslich wurden der Jahresbericht und die
Jahresrechnung 2013 genehmigt.
Zürich, 29. März 2014
Migros-Genossenschafts-Bund
Corporate Communications Limmatstrasse 152 Postfach 1766 CH-8031
Zürich Zentrale +41 (0)44 277 21 11 Fax +41 (0)44 277 23 33
media@migros.ch www.migros.ch
Originaltext: Migros-Genossenschafts-Bund
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100000968
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Kontakt:
Monica Glisenti
Leiterin Corporate Communications MGB
monica.glisenti@mgb.ch
Tel. 079 218 91 59
die Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB)
über verschiedene Änderungsanträge zu den Statuten abgestimmt. In den
Statuten des MGB sind die grundlegenden Werte, die Aufgaben und der
Zweck der einzelnen Migros-Organe definiert. Auch regeln sie die Art
und Weise der Zusammenarbeit zwischen dem MGB, den ihm
angeschlossenen Genossenschaften, den anderen Unternehmen und der
Gottlieb und Adele Duttweiler-Stiftung. Zudem haben die 106
anwesenden Delegierten über das neue Organisationsreglement der
Verwaltung MGB befunden. Bei allen Anträgen sind sie
grossmehrheitlich den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt.
Vor zwei Jahren haben einige Delegierte beantragt, dass die
Geschäftsleiter der zehn regionalen Genossenschaften sowie der
Präsident der Generaldirektion des MGB nicht mehr Einsitz in der
Verwaltung (entspricht dem Verwaltungsrat) nehmen dürfen. Diese
Initiative wurde im Vorfeld und an der Delegiertenversammlung
intensiv diskutiert. Das Büro der Delegiertenversammlung, das aus 5
der insgesamt 111 Mitgliedern der Delegiertenversammlung besteht, hat
eine entsprechende Statutenänderung unterstützt. Schliesslich wurde
der Antrag mit 72 zu 33 Stimmen abgelehnt. Es setzte sich die
Einsicht durch, dass die Gewaltentrennung in den unterschiedlichen
Migros-Gremien gewährleistet ist und die Verwaltung nicht auf die
Mitwirkung der operativ tätigen Geschäftsleiter und des CEO
verzichten sollte.
Ursula Nold, Präsidentin der Delegiertenversammlung MGB: "Die
Diskussionen zur Corporate Governance waren wertvoll. Jetzt wurde in
einem demokratischen Verfahren entschieden". Andrea Broggini,
Präsident der Verwaltung, zeigte sich über die Entscheide erfreut:
"Die Migros ist keine Aktiengesellschaft, sondern ein Verbund von
Genossenschaften, deren Stimmen in der MGB-Verwaltung vertreten sein
müssen. Der Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler hat eine
Führungsstruktur geschaffen, die keine Machtkonzentration erlaubt.
Mit dem Entscheid der Delegierten wird garantiert, dass dies auch in
Zukunft so bleiben wird." Ebenfalls mit grossem Mehr wurde zudem eine
Beschränkung der Amtszeit für Mitglieder der Verwaltung auf 16 Jahre
beschlossen.
Auch haben die Delegierten dem neuen, modernen
Organisationsreglement der Verwaltung zugestimmt. Es legt die
Arbeitsweise der Verwaltung fest, steht im Einklang mit Gesetz und
Statuten und entspricht den Anforderungen einer modernen Corporate
Governance. Schliesslich wurden der Jahresbericht und die
Jahresrechnung 2013 genehmigt.
Zürich, 29. März 2014
Migros-Genossenschafts-Bund
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