Stuttgart (ots) - Der Bundesrat hat sich - mit den Stimmen Baden-Württembergs - dafür ausgesprochen, dass Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einrichten können, die durchgehend in englischer Sprache verhandeln. Und nicht auf Deutsch. Doch ruhig Blut! Ein "Dammbruch" ist das nicht...Urteile werden im Namen des Volkes gefällt. Und dieser Grundsatz darf nicht zur belanglosen Floskel verkommen. Das Volk aber spricht Deutsch. Beeinträchtigt also die Gerichtssprache Englisch nicht über Gebühr den Anspruch auf Öffentlichkeit eines Verfahrens? Ob die deutsche Justiz ihre Sprachfertigkeit nicht auch ein wenig überschätzt, das wäre dann die nächste Frage.
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