(ac) Wer trotz eines herannahenden Fahrzeugs mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegt, um unmittelbar danach links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Auch nach Beendigung der Grundstücksauffahrt kann er für einen Zusammenstoß mit dem herannahenden und zum Überholen ansetzenden Fahrzeug allein verantwortlich sein. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden.Im konkreten Fall bog die Beklagte mit ihrem Pkw aus einer Grundstücksausfahrt nach links (stadteinwärts) ab, um nach etwa 14 Meter erneut nach links abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich, ebenfalls stadteinwärts fahrend, der Pkw des Klägers auf der bevorrechtigten Straße. Beide Fahrzeuge kollidierten im Einmündungsbereich der Grundstücksaufahrt, nachdem das klägerische Fahrzeug zum Überholen des Fahrzeugs der Beklagten angesetzt hatte. Unter Hinweis auf den aus seiner Sicht allein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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