(ac) Am 12.06.2014 startet die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Ganz Deutschland hängt Spielpläne auf, stellt Bier kalt und holt die Fußball-Deko aus dem Keller. Doch wo dürfen Flaggen und Co. eigentlich aufgehängt werden? Kann jeder selbst zum großen "Public Viewing" einladen? Und was, wenn die grölende Meute vor dem Fernseher die Nachbarn stört? Die wichtigsten Rechtsfragen rund um die WM beantwortet der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Axel Knieps aus der Frankfurter Kanzlei Knieps.Schwarz-Rot-Gold im Großformat - wo darf die WM-Deko hängen?Eingefleischte Fans würden wohl am liebsten das ganze Haus mit den bunten Fahnen einwickeln. Doch manchmal ist weniger mehr - gerade wenn die Fußball-Narren zur Miete wohnen. "In der eigenen Wohnung, an den Fenstern und am Balkon darf der Mieter schalten und walten, wie er möchte, solange er nicht die Funktion der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt", erklärt Rechtsanwalt Axel Knieps. Wer aber die Flagge an der Hauswand anbringen möchte, sollte erst mit dem Vermieter und den Nachbarn sprechen. "Verdeckt zum Beispiel eine Fahne das Fenster der anderen Bewohner, können diese verlangen, dass die Deko wieder verschwindet." Wer vorher freundlich nachfragt, darf dann sicherlich Flagge zeigen - auch im Großformat."Public Viewing" - wer darf öffentliches ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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