Stuttgart (ots) - "Weil deutsche Gerichte, wie sollte es auch anders sein, bei der Frage, wer denn nun Anspruch auf Hartz IV hat, immer wieder zu gegensätzlichen Urteilen kommen, dürfte der Luxemburger Zungenschlag zur Klärung der rechtlichen Lage demnächst beitragen. Und doch bleibt eine spannende Frage bis auf weiteres unbeantwortet: Wird der EuGH bei unterstelltem Sozialmissbrauch einer grundsätzlichen Hartz-IV-Verweigerung zustimmen? Oder wird er auf langwierigen Einzelfallprüfungen bestehen, deren klares Ergebnis geschickte Anwälte immer wieder hinauszögern dürften?"
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