Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition billigte der Ausschuss am 04.06.2014 den Entwurf für das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (Bt-Drs.: 18/1307). Zuletzt hatte es noch diverse Änderungsanträge seitens der Koalitionsfraktionen und des Bundesrates gegeben, die nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist für den 05.06.2014 im Bundestag vorgesehen.
Informationspflicht über Zusatzbeiträge
Der Gesetzentwurf ist nach einer Expertenanhörung am 21.05. 2014 zugunsten der Versicherten noch einmal angepasst worden. Verbraucherverbände hatten gefordert, im Internet die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden können, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch ...
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