Die größere Flexibilität soll es Eltern besser ermöglichen, Auszeiten für ihr Kind und die Familie zu nehmen – und dann leichter beruflich wieder einzusteigen. Die Neuregelungen sollen zum 01.07.2015 in Kraft treten.
Das bisherige Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern die in Teilzeit arbeiten möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der ...
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