Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) sichert den Krankenkassen mit besonders vielen schwer kranken Versicherten einen finanziellen Ausgleich zu. Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte die konkrete Ausgestaltung des Risikoausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und wies damit rechtliche Bedenken einzelner Krankenkassen endgültig ab.
Anreize zur Risikoselektion reduzieren
In diesem Zusammenhang erinnerte AOK-Chef Jürgen Graalmann daran, dass sich jede Weiterentwicklung des Morbi-RSA an drei Zielen messen lassen müsse: "Das Ausgleichsverfahren muss die Anreize zur Risikoselektion reduzieren, sich dabei am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientieren und schließlich die Zielgenauigkeit stetig erhöhen."
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte bereits ...
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