Flugreisende haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich ihr Flug wegen eines Generalstreiks oder eines Radarausfalls verspätet. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichen Urteil. Nach Ansicht des BGH sind dies "außergewöhnliche Umstände", die sich auch durch...Den vollständigen Artikel lesen ...
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