Lübeck (ots) - Das Kieler Bildungsministerium beschränkt die Einsatzmöglichkeiten von Schülern beim Sozialen Tag. Das berichten die Lübecker Nachrichten (Sonnabendausgabe). In einem Schreiben an Schulen im Land verweist das Ministerium auf den Rat seiner Haus-Juristen, am Sozialen Tag des Vereins "Schüler helfen Leben" das Jugendarbeitsschutzgesetz zu befolgen. Danach ist Kindern unter 14 Jahren eine Arbeit außerhalb des elterlichen Haushalts verboten. Gruppenaktivitäten sind unter Aufsicht möglich, soweit die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Tätigkeit soll außerdem auf zwei Stunden beschränkt sein.
Andere Bundesländer verfahren weniger restriktiv: Sie halten sich ans Bundesarbeitsministerium. Danach steht das Jugendarbeitsschutzgesetz dem Schüler-Engagement nicht entgegen. Nach Angaben des Vereins "Schüler helfen Leben" melden sich derzeit "viele irritierte Schulleiter". Sie äußerten sich verwundert über die "Anordnung". Vereinssprecher Jan-Nicholas Vogt sagt: "Es besteht Klärungsbedarf." Sozial- und Bildungsministerium wollen nun offenbar einlenken. Für 2015 werde man gemeinsam mit dem Verein "Schüler helfen Leben" eine "eindeutige Regelung formulieren, die allen Interessen gerecht wird", kündigte Bildungssprecher Thomas Schunck an. Für dieses Jahr gelte aber die Bekanntmachung von 2012.
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