Bremen (ots) - Eigentlich ist die Sache sonnenklar: Wenn der niedersächsische Landtag Inklusion gesetzlich vorschreibt, muss das Land die dadurch entstehenden Kosten tragen. Tatsächlich wird das auch gar nicht bestritten. Warum also ist der finanzielle Ausgleich für Kommunen, die in Vorleistung getreten sind und es immer noch tun, nicht gesetzlich festgeschrieben worden, so wie es in der Landesverfassung vorgesehen ist? Weil die Verantwortlichen hoffen, es für die Landeskasse vielleicht doch ein wenig günstiger zu bekommen, wenn an die Stelle einer gesetzlichen Regelung etwas anderes gesetzt wird: Verhandlungen, Gespräche und Vereinbarungen - zum Beispiel über etwas schwer Kalkulierbares wie eine pauschale Abschlagszahlungen nach Schülerzahlen und spätere Endabrechnung. Die Kommunen sind für solche Strategien allerdings verbrannt. Das letzte Projekt dieser Art mit vergleichbarer Ausgangslage war die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Krippenplatzgarantie. Eigentlich hätte sie für Städte und Gemeinden kostenneutral ausfallen müssen. Tatsächlich haben die Kommunen am Ende draufgezahlt - und das nicht zu knapp. Deshalb haben sie jetzt die Notbremse gezogen und klagen. Man kann der Regierung Weil nur raten, rechtzeitig beizudrehen, wenn das Ausmaß ihrer Niederlage begrenzt werden soll.
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