Cottbus (ots) - Das Gesetz über die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten ist ein untaugliches Objekt für den Bundespräsidenten, um sich politisch zu profilieren. Dass Joachim Gauck die Ausfertigung trotzdem verzögert, offenbar über den geplanten Termin der ersten Anhebung der Diäten am 1. Juli hinaus, verwundert. Der Bundespräsident ist nicht das Bundesverfassungsgericht. Er hat Gesetze lediglich darauf hin zu prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind, nicht inhaltlich. Er ist nur der Vorfilter für offensichtliche Missbräuche, nicht der Oberrichter. Außerdem muss man darauf hinweisen, dass die im Bundespräsidialamt für am schwierigsten gehaltene Regelung, wonach sich künftige Diätenerhöhungen am allgemeinen Lohnindex orientieren sollen, der Empfehlung einer Expertenkommission folgt, die Edzard Schmidt-Jortzig geleitet hat, immerhin ein ehemaliger Bundesjustizminister. Die rechtlichen Bedenken können daher nur sehr feinsinniger Natur sein. Der Einwand, der Bundestag dürfe diese Frage nicht an einen Automatismus abgeben, sticht nur teilweise. Denn er behält die Hoheit über das Verfahren, indem er es laut dem Gesetz immer wieder zu Beginn einer Legislaturperiode bestätigen muss. Auch bei der absoluten Höhe der Diät, der Orientierung an der Besoldung oberster Richter, folgt der Bundestag dem Vorschlag der Kommission. Dass dafür zunächst kräftige Erhöhungsschritte notwendig sind, macht es leicht, die Idee jetzt zu verunglimpfen. Das Gesetz ist aber ganz im Gegenteil der Versuch, die Bezahlung der Volksvertreter endlich nach objektiven Maßstäben und Verfahren zu gestalten und dem Vorwurf der Selbstbedienung zu begegnen. Joachim Gauck sollte diesen Versuch unterstützen anstatt ihn zu behindern.
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