Hagen (ots) - Ein höchst emotionales Thema erfährt durch die Warteschleife im Bundespräsidialamt weitere Aufladung: Dass Joachim Gauck das umstrittene Gesetz zur Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete noch nicht unterzeichnet hat, potenziert die öffentliche Kritik an der Entscheidung der Volksvertreter. Und es legt Zeugnis ab über das vom Bundespräsidenten gelebte und gepflegte Querdenken, das auch in der aktuellen Gauck-Behörde offensichtlich Usus ist.
Derart eindimensional darf die Betrachtung allerdings nicht ausfallen. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist eine ernste Frage, die mit sechswöchigem Vorlauf nicht im Handstreich zu beantworten ist. Das Staatsoberhaupt und sein Amt prüfen die handwerkliche Ausfertigung des Werkes, nicht das Unverständnis der Bevölkerung. Unabhängig davon, ob eine abschließende Beurteilung vielleicht erst vom Bundesverfassungsgericht angefertigt werden kann, ist ebenfalls nicht ohne Brisanz, dass sich Juristen ausgerechnet an der Automatisierung künftiger Anpassungen reiben. Anstatt der Öffentlichkeit stets Zeugnis ablegen zu müssen über den nächsten Schluck aus der Diätenflasche, ist ab 2016 das stille Andocken an die Entwicklung der Bruttolöhne vorgesehen.
Wohltaten in eigener Sache gehören allerdings auf die Bühne des Bundestages und nicht auf den Schleichweg. Das allein unterstreicht die Souveränität der Volksvertreter, die ebenso souverän die neuerliche Diskussion ertragen sollten. Schließlich wird eine intensive Prüfung des Präsidialamtes ja nicht die Überzeugung der Abgeordneten erschüttern, richtig gehandelt zu haben. Das Streben nach Perfektion im Gesetzestext ist hilfreich, nicht hinderlich.
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Wohltaten in eigener Sache gehören allerdings auf die Bühne des Bundestages und nicht auf den Schleichweg. Das allein unterstreicht die Souveränität der Volksvertreter, die ebenso souverän die neuerliche Diskussion ertragen sollten. Schließlich wird eine intensive Prüfung des Präsidialamtes ja nicht die Überzeugung der Abgeordneten erschüttern, richtig gehandelt zu haben. Das Streben nach Perfektion im Gesetzestext ist hilfreich, nicht hinderlich.
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