
Zugfahren könnte so schön sein, wenn da nicht immer die Sorge vor verpassten Anschlüssen oder Terminen mitreisen würde. Aber es gibt noch eine zweite Seite der Medaille. Und hier muss man die Bahn in Schutz nehmen: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor einem Jahr, Bahnkunden auch bei Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt Entschädigungen zu zahlen, ist hart und obendrein ungerecht. Der Flugverkehr und die Schifffahrt sind nämlich ausgenommen.
Betroffene Bahnkunden können sich über eine Erstattung freuen. Klar ist aber auch: Die Bahn wird sich das Geld über höhere Fahrpreise zurückholen.
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