Die Mindestlohn-Tarifverhandlungen im deutschen Gastgewerbe sind am Sonntag gescheitert. Damit gilt in der Branche ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft NGG hatten über die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit verhandelt, in Branchen, für die der Mindestlohn eine besondere Härte darstellt, per Tarifvertrag noch bis 2017 von der Lohnuntergrenze abzuweichen. Die Gewerkschaft war bereit, die 8,50 Euro erst am 1. Juni 2015 greifen zu lassen. Danach sollte die Vergütung der unteren Lohngruppen aber in mehreren Stufen steigen und zum 1. Juli 2017 dann zehn Euro pro Stunde erreichen. "Die Forderungen der NGG waren maßlos und absolut überzogen", sagte der DEHOGA-Verhandlungsführunger und Präsident des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Guido Zöllick, dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).
"Ein solches Ergebnis hätten wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht vermitteln können." Auf die Abweichung vom geltenden Mindestlohn hatten vor allem ostdeutsche Gaststätten und Hotels gedrängt. Die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro im Westen stellt der DEHOGA nicht in Frage. In Mecklenburg-Vorpommern hätte die Stufenlösung bis 2107 aber einen Anstieg der Tariflöhne von 25 Prozent bedeutet, sagte Zöllick: "Das ist innerhalb von 30 Monaten wirtschaftlich nicht zu leisten."
Der DEHOGA hatte angeboten, die 8,50 Euro flächendeckend ab dem 1. September 2016 zu zahlen. "Wir wären auch bereit gewesen, für 2017 über eine Anhebung auf 8,60 Euro zu verhandeln", sagte Zöllick. "Die von der NGG geforderten zehn Euro ab Juli 2017 sind aber inakzeptabel."