Bremen (ots) - Der Kölner Richterspruch sollte die Debatte darüber, ob der politische Nachlass eines deutschen Kanzlers überhaupt Privatbesitz sein darf oder ob er nicht besser bei Wissenschaftlern aufgehoben ist, neu beleben. Rein rechtlich ist das Kölner Urteil zwar korrekt, doch der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte hat es mit Bauchschmerzen verkündet. (...) Maike Kohl-Richter hat kürzlich in einem Interview erklärt, ihr Mann habe festgelegt, dass "ich die alleinige Entscheidungsbefugnis über seinen historischen Nachlass haben sollte". Das ist ein anmaßender Satz, der sich gegen die CDU, gegen die Historiker, gegen die Öffentlichkeit richtet. Das Archiv des Kanzlers der Einheit eine Privatsache? Ein Politiker, der Geschichte schreibt, gehört auch nach seinem Ableben nicht allein seiner Witwe. Schon gar nicht in einer Demokratie, in der ja erst das Wahlvolk einen Politiker zu einer Person der Geschichte macht. Also gehören Kohls Worte, Notizen, Briefe, Akten , Redeentwürfe in öffentliche Hände. Ein Privateigentum an der Geschichte kann es nicht geben.
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