Bielefeld (ots) - Wenn es im Fall Bernard Ecclestone so kommt, wie bisher berichtet wird, blamieren sich der deutsche Gesetzgeber und im Gefolge die deutsche Justiz bis auf die Knochen. Der Formel-1-Gewaltige ist angeklagt wegen Bestechung und Untreue in einem besonders schweren Fall. Das sind keine Kleinigkeiten, es könnte eine Verurteilung von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. Rechtlich ist es jedoch möglich, solch ein Verfahren mit einem sogenannten Deal (Handel) vorzeitig zu beenden. Paragraf 153a des Strafgesetzbuches lässt zu, dass ein Verfahren gegen Auflagen beendet wird. Die Auflage ist im Fall des Milliardärs Ecclestone die Zahlung von 100 Millionen Dollar (75 Millionen Euro). Das ist kein Handel, das ist ein Kuhhandel. Zwar ist dem Manager bisher noch nicht wirklich nachgewiesen worden, dass er schuldig ist, aber es ist die Aufgabe des Gerichtes, die Wahrheit herauszufinden und dann zu urteilen. Herrn Ecclestone wird der Prozess nun lästig, weil er ihn hindert, weitere Hunderte von Mil-lionen Euro mit dem Rennzirkus zu scheffeln. Das heißt: Wer nur genug Geld hat, sich freizukaufen, der muss sich vor der Justiz nicht fürchten. Der kann machen, was er will. Weniger reiche Zeitgenossen haben Pech. Das Blamable darin ist erstens, dass solche Paragrafen überhaupt im Gesetz stehen, und zweitens, dass die Münchner Justiz sich darauf einlässt. Sie könnte sehr wohl weiter prozessieren.
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