Regensburg (ots) - Deutsche Gründlichkeit hat vor Jahren einen Schatten auf die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern geworfen. Erst nach langem, zähen Ringen war das Stiftungsgesetz durch. Dann kamen die Bürokraten: Alte Menschen wurden mit ausführlichen, schwer verständlichen Fragebögen konfrontiert. Die Bearbeitung der Anträge zog sich so lange hin, dass viele NS-Opfer die Auszahlung nicht mehr erlebten. So unsensibel sollte Deutschland nicht ein weiteres Mal mit berechtigten Ansprüchen jüdischer Familien umgehen. Muss man Verfolgungsdruck schriftlich nachweisen können? Im Krieg, auf der Flucht, können Papiere und Dokumente leicht verlorengehen. Die Limbach-Kommission muss also mit äußerstem Fingerspitzengefühl vorgehen. Die Rückgabe der "Drei Grazien" wäre für den derzeitigen Eigentümer Bayern und für das Kunstforum ein herber Verlust. Das Gemälde zu behalten, wenn auch nur der Hauch eines Zweifels an der Eigentümerschaft besteht, wäre ein weitaus schwerer wiegender Verlust moralischer Integrität.
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