Gera (ots) - Die private Elefantenjagd eines Spitzenbeamten im Thüringer Umweltministerium hat vorerst keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das berichtet die Ostthüringer Zeitung (Donnerstagausgabe).
Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt am Mittwoch auf Anfrage der Ostthüringer Zeitung bestätigte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Udo Wedekind, Zentralabteilungsleiter im Landesministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt- und Naturschutz, bereits Anfang April mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Gegen Wedekind waren insgesamt vier Strafanzeigen gestellt worden, nachdem Anfang Februar bekannt geworden war, dass dieser bei einem privaten Jagdurlaub im Dezember 2013 in Botswana einen Elefanten mit angeblich 20 Schüssen zur Strecke gebracht hatte. Die Strafanzeigen waren wegen des Verdachts der Tierquälerei, möglichen Verstößen gegen deutsches Jagdrecht und Gesetze Botswanas sowie gegen das Washingtoner Abkommen zum Artenschutz gestellt worden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei keiner der Vorwürfe zu erhärten gewesen, da die Jagd auf Elefanten in Botswana zumindest bis Ende des vorigen Jahres bei Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung noch erlaubt gewesen sei und Anhaltspunkte für Tierquälerei nicht vorlagen.
Laut Umweltministerium wird gegen Wedekind, der beurlaubt worden war, weiterhin ein Disziplinarverfahren geführt. Erst nach dessen Abschluss werde über die konkrete Weiterbeschäftigung des Beamten zu entscheiden sein, hieß es.
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Gegen Wedekind waren insgesamt vier Strafanzeigen gestellt worden, nachdem Anfang Februar bekannt geworden war, dass dieser bei einem privaten Jagdurlaub im Dezember 2013 in Botswana einen Elefanten mit angeblich 20 Schüssen zur Strecke gebracht hatte. Die Strafanzeigen waren wegen des Verdachts der Tierquälerei, möglichen Verstößen gegen deutsches Jagdrecht und Gesetze Botswanas sowie gegen das Washingtoner Abkommen zum Artenschutz gestellt worden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei keiner der Vorwürfe zu erhärten gewesen, da die Jagd auf Elefanten in Botswana zumindest bis Ende des vorigen Jahres bei Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung noch erlaubt gewesen sei und Anhaltspunkte für Tierquälerei nicht vorlagen.
Laut Umweltministerium wird gegen Wedekind, der beurlaubt worden war, weiterhin ein Disziplinarverfahren geführt. Erst nach dessen Abschluss werde über die konkrete Weiterbeschäftigung des Beamten zu entscheiden sein, hieß es.
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