
Die Einigung basiert auf der Entgeltordnung für den Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und weicht nur geringfügig von dieser ab. Ungleichbehandlungen von übergeleiteten und neueingestellten Beschäftigten werden mit dieser Tarifeinigung weitestgehend abgestellt. Ein Großteil der seit Januar 2010 neueingestellten beziehungsweise umgruppierten Beschäftigten des Landes profitiert daher erheblich von der neuen Entgeltordnung.
Im Zuge der Verhandlungen setzte der dbb auch wichtige Verbesserungen für Beschäftigte im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung durch. Bestimmte Beschäftigte als Fahrer von Mehrzweckfahrzeugen bei regelmäßiger Verwendung verschiedener An- und Aufbaugeräte erhalten monatlich einen weiteren pauschalisierten Erschwerniszuschlag in Höhe von 50 EUR. Ausgenommen hiervon ist der Räum- und Streudienst.
Russ abschließend: "Ich bin zufrieden damit, dass wir in einigen wichtigen Details für die Beschäftigten Verbesserungen gegenüber dem TV-L ausverhandeln konnten. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass in Hessen alle tarifrechtlichen Fortschritte immer erst mit einiger Verspätung ankommen. Die Entgeltordnung zum TV-L gilt nämlich schon seit Anfang 2012. Ich finde es an der Zeit, dass die schwarz-grüne Landesregierung überprüft, was ihr Sonderweg tatsächlich gebracht hat. Oft macht es den Eindruck, dass Hessen gerne auf den bereits von der TdL beschrittenen Pfaden wandelt. Ich bin gespannt, wie sich das Land zur Einkommensrunde 2015 positioniert. Wir jedenfalls werden für die Beschäftigten in Hessen nicht weniger fordern, als für die in Brandenburg oder in Baden-Württemberg."
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