Bielefeld (ots) - Die Nation hat den 3. Oktober, Gewerkschaften den 1. Mai und die katholische Kirche Fronleichnam - zusätzlich zu den gemeinsamen christlichen Festtagen. Nur die Protestanten haben außerhalb der früheren DDR keinen eigenen Feiertag, seit der Buß- und Bettag 1995 als Ausgleich für die neue Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Die Forderung nach der Einführung eines - vorerst nur einmaligen - gesetzlichen Feiertages am 31. Oktober ist berechtigt. Der Hinweis, dass vermutlich die wenigsten den Reformationstag zum Kirchgang nutzen, gilt nicht, weil auch Fronleichnam, Christi Himmelfahrt und 1. Mai vorzugsweise privaten Ausflugsvergnügen dienen. Auch dass irgendwann vielleicht die Muslime, die ebenfalls zu Deutschland gehören, auftreten und einen eigenen Feiertag verlangen könnten, kann nicht als Gegenargument herhalten. Martin Luther hat mit seinem Thesenanschlag 1517 in Wittenberg großen individuellen Mut bewiesen. Das darf und soll man feiern. Und wer das partout ablehnt, kann sich immer noch eine Maske aufsetzen und - der amerikanischen Mode folgend - zur Halloween-Party gehen.
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