Das Arbeitsgericht Frankfurt lässt die Lokführer vorläufig weiter streiken. Das Gericht lehnte am Donnerstag einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Streik der Gewerkschaft GDL per Einstweiliger Verfügung als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte. Die Bahn kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen. Das wolle man prüfen, hatte der Anwalt zuvor gesagt. Laut Urteil verstößt der Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch verhältnismäßig. Die Forderungen seien nicht widerrechtlich.
Dem Urteil vorausgegangen waren zähe, stundenlange Verhandlungen über einen Vergleichsvorschlag der Arbeitsrichterin Ursula Schmidt. Der Vergleich scheiterte letztlich daran, dass die GDL bereits in den Schlichtungsplan hineinschreiben wollte, dass es bei der Bahn verschiedene konkurrierende Tarifverträge geben könnte. Das lehnte Bahn-Anwalt Thomas Ubber ab. "Wir können keine Ergebnisse der Tarifverhandlungen hier vor Gericht vorwegnehmen", sagte er.
Die Entscheidung kann noch in der zweiten Instanz überprüft werden. Das Landesarbeitsgericht Hessen wollte nach Angaben von Prozessbeteiligten gegebenenfalls am Freitagvormittag über die Sache verhandeln./bf/brd/ceb/DP/he
AXC0369 2014-11-06/23:34