Die Deutsche Bahn will gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt in Berufung gehen. Das Gericht hatte am späten Donnerstagabend eine Antrag der Bahn abgelehnt, die den Streik der Gewerkschaft GDL per Einstweiliger Verfügung als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte. "Nach der Entscheidung des Gerichts sieht sich die DB in der Pflicht, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen", teilte der Konzern mit.
Zudem bedauere man, dass die GDL den Vergleichsvorschlag des Frankfurter Arbeitsgerichts abgelehnt hat, der eine Streikpause bis 17. November vorgesehen habe. In dieser Zeit hätten GDL, EVG und DB Gelegenheit gehabt, inhaltliche Verhandlungen vorzubereiten./hgo/DP/he
AXC0371 2014-11-06/23:59
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