Von Andreas Kißler
BERLIN--Sparer in Deutschland sollen künftig bei Bankenschieflagen besser vor dem Verlust ihres Ersparten geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett bei seiner Sitzung in Berlin beschlossen hat, sieht vor, dass alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören müssen. Die finanzielle Ausstattung dieser Systeme werde verbessert, und zudem komme der Sparer im Schadensfall schneller an sein Geld, erklärte das Bundesfinanzministerium.
Die Kunden sollen nach den neuen Regeln Anspruch auf Rückzahlung innerhalb von 7 statt bisher 20 Arbeitstagen haben. Außerdem soll die Verjährung der Ansprüche von bislang 5 auf 10 Jahre angehoben werden. Die Bestimmungen setzen EU-weite Regelungen vom April in Deutschland um, mit denen die Einlagensicherungssysteme in Reaktion auf die Bankenkrise EU-weit harmonisiert werden.
Die Sparer sollen im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von regulär bis 100.000 Euro haben. Für besonders schutzbedürftige Einlagen wie solche, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden, soll für ein halbes Jahr eine höhere Grenze von bis zu 500.000 Euro gelten.
Auch die Sicherungssysteme der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken können sich laut Finanzministerium künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen. Außerdem sollen die Sicherungssysteme innerhalb von 10 Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen müssen.
Mit dem Gesetz werde die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung erhöht, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Künftig bekomme der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. "Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem", meinte Schäuble und betonte, die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung blieben erhalten. "Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher," erklärte der Finanzminister.
Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Ministeriums vor, das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) aufzuspalten. Die bisherigen Regelungen für Anlegerentschädigung sollen inhaltlich nicht geändert und künftig in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt werden, während das Einlagensicherungsgesetz nun neu hinzukommt.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
(END) Dow Jones Newswires
November 19, 2014 10:19 ET (15:19 GMT)
Copyright (c) 2014 Dow Jones & Company, Inc.