Die unkonventionelle Förderung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland auf ein Minimum begrenzt werden. "Wir legen damit die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab", betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), mit Blick auf den Gesetzentwurf. Er liegt nach wochenlangen Verhandlungen vor und soll von diesem Donnerstag an zwischen den Ressorts abgestimmt werden. "Oberste Priorität haben dabei der Schutz von Umwelt und Trinkwasser", sagte Hendricks in Berlin.
Für Trinkwasser- und Naturschutzgebiete wird das Verfahren verboten, auch in anderen Gebieten sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber interessierte Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Darüber müssen dann die Landesbehörden entscheiden. Gibt es grünes Licht, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.
Wollen die Unternehmen in dem betreffenden Gebiet anschließend Gasvorkommen kommerziell fördern, kommt eine sechsköpfige Expertenkommission ins Spiel. Hat sie mehrheitlich keine Bedenken, kann die zuständige Landesbehörde die Förderung genehmigen, sie muss es aber nicht. Zudem muss eine Kommission beim Umweltbundesamt bestätigen, dass die eingesetzte Flüssigkeit keine Gefahr für das Wasser darstellt.
Vor Ende 2018 soll kein kommerzielles Fracking stattfinden, bei dem das Gestein mit hohem Druck aufgebrochen wird, damit das Gas entweichen kann. Bisher fehlt eine Regelung für das Verfahren, das in den USA zu einem Sinken der Energiepreise beigetragen hat./ir/DP/zb
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AXC0003 2014-11-20/05:25