Stuttgart (ots) - Eine persönliche Verfehlung ist dem Justizminister nicht vorzuhalten - sieht man einmal davon ab, dass er vorschnell ein Behördenversagen ausschloss und auch sonst zu vertrauensselig mit seinen Leuten im Ministerium umging. Allerdings gibt es auch eine politische Verantwortung, die ein Minister zu übernehmen hat, wenn in seinem Amtsbereich ein wirklich gravierendes Versagen festzustellen ist.
Ist nun der Hungertod des Rasmane K. ein derart gravierendes Ereignis, das einen Minister zu der Überlegung führen kann und muss, die politische Verantwortung zu übernehmen - und zurückzutreten? Die Antwort lautet: Ja, und zwar dann, wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis käme, dass der Mann mutwillig oder fahrlässig sich selbst überlassen wurde. Rasmane K. hatte schwere Schuld auf sich geladen. Er tötete seine Lebensgefährtin und schlug einen Strafvollzugsbeamten in die Dienstunfähigkeit. Aber er war allem Anschein nach auch ein psychisch kranker, in Wahnvorstellungen gefangener und medizinisch hilfsbedürftiger Mensch. Der Rechtsstaat bewährt sich nicht in Sonntagsreden. Wirklich stabil ist er nur, wenn er das Recht auch denen angedeihen lässt, die sich ihm widersetzen. Dafür Sorge zu tragen ist Aufgabe der Politik, besonders eines Justizministers.
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