Bremen (ots) - Der demokratische Rechtsstaat lebt nicht zuletzt vom Vertrauen in seine Institutionen und die Menschen, die sie ausfüllen, vulgo: "die da oben". Über die hat das Wahlvolk oft eine wenig schmeichelhafte Meinung. Dass sie nämlich erstens "sowieso machen, was sie wollen", und zweitens "doch alle Dreck am Stecken haben". Dieses dumpfe Gefühl wird von mancher unverständlichen politischen Entscheidung und manchem als willkürlich wahrgenommenen Verwaltungsakt genährt, hinter denen man andere Interessen als die der Allgemeinheit vermuten kann. Fast zum Platzen aber kommt es mit jedem Skandal um aufgedeckte Korruption. Das gilt erst recht dann, wenn am Ende zwar jeder weiß, wer mit wem Urlaub gemacht hat oder ähnliches, die Rechnungen aber dummerweise nicht mehr wiederzufinden sind. Dass die Regel "im Zweifel für den Angeklagten" selbst integraler Bestandteil des Rechtsstaats ist, lindert das Unwohlsein in solchen Fällen kaum. Insofern geht von der Verurteilung des Ex-Landrats Frank Eger wegen Vorteilsnahme tatsächlich ein wichtiges Signal aus, wie der Vertreter der Anklage meinte: dass nämlich einem Amtsträger, der sich mittels seiner Position hintenrum bereichern will, doch empfindliche Strafe droht - wenn die Beweise reichen. Das ist eine echte Stärkung des demokratischen Rechtsstaats. Allerdings enthält auch diese Botschaft Kleingedrucktes. Denn das Urteil stützt sich insbesondere auf die Aussage des Unternehmers, der sich mit den gewährten Vorteilen das Wohlwollen des damaligen Landrats sichern wollte. Das sind erst einmal zwei eigentlich gleichberechtigte Partner in einem schmutzigen Geschäft. Doch während die Karriere des Ex-Landrats, der eigentlich noch einmal kandidieren wollte, ruiniert ist, macht der Unternehmer munter weiter.
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