Asian Bamboo AG: PROPARCO verlangt sofortige Rückzahlung des PROPARCO-Darlehens; Rückzahlungsforderung beläuft sich auf ca. 14,0 Mio. EUR
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Sonstiges
25.12.2014 18:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
PROPARCO verlangt sofortige Rückzahlung des PROPARCO-Darlehens; Rückzahlungsforderung beläuft sich auf ca. 14,0 Mio. EUR
Hamburg, 25. Dezember 2014 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel: "5AB", ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass ihr ein Schreiben der PROPARCO, einer Tochtergesellschaft der Agence Française de Développement ("PROPARCO") zugegangen ist, wonach PROPARCO die Rückzahlung der ausstehenden Beträge unter dem PROPARCO-Darlehen bis spätestens 30. Dezember 2014 verlangt. Das Rückzahlungsverlangen wird auf die Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen des Darlehensvertrages durch die Gesellschaft gestützt. Der von PROPARCO geltend gemachte Betrag beläuft sich auf EUR 13.951.043,33. Wie unter dem 19. Dezember 2014 bekannt gegeben verlangt auch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH ("DEG") die sofortige Rückzahlung der ausstehenden Beträge unter dem DEG-Darlehen. Der von der DEG geltend gemachte Betrag beläuft sich auf USD 16.131.346,21.
Der Vorstand der Gesellschaft hatte PROPARCO und DEG angeboten, sämtliche Darlehen, die ursprünglich erst 2017 beziehungsweise 2018 ausgelaufen wären, bis zum 30. September 2015 zurückzuzahlen. Die aktuellen Rückzahlungsforderungen sind überraschend und widersprüchlich verglichen mit früheren Vereinbarungen und Verlautbarungen. Die Gesellschaft verfügt indessen über ausreichend Geldmittel und Kreditvereinbarungen, um die PROPARCO und DEG Forderungen zu begleichen. Zum 30. September 2014 beliefen sich die liquiden Mittel auf 26,6 Mio. EUR. Zusätzlich ist Herr Lin Zuojun
mit der Gesellschaft einen Kreditrahmenvertrag über 11,8 Mio. EUR eingegangen. Herr Lin Zuojun hat der Gesellschaft seine fortgesetzte
Unterstützung als Gründer, Großaktionär und CEO versichert und der Vorstand möchte betonen, dass Asian Bamboo einen hohen Substanzwert hat und einen positiven operativen Cash Flow erwirtschaftet.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an:
Asian Bamboo AG:
Peter Sjovall +852-9385 3868 Finanzvorstand peter.sjovall@asian-bamboo.com
Anja Holst +49-(0)40 37644 798 Investor Relations Director anja.holst@asian-bamboo.com
Über die Asian Bamboo AG:
Asian Bamboo ist ein führendes integriertes Unternehmen in der Bambusindustrie. Das Unternehmen besitzt derzeit langfristige Rechte an 40 Bambusplantagen mit einer Fläche von 50.338 ha. Aktuell ist eine Erweiterung des Geschäftsgegenstands um die Projektentwicklung in der Immobilienbranche geplant. Als ein "National Key Flagship Enterprise" ist Asian Bamboo führend in der Entwicklung der chinesischen Agrarindustrie.
Asian Bamboo verfügt über Prüfzertifikate für organische Lebensmittel in China, Japan, Europa und den USA sowie über HACCP und ISO9001 Zertifizierungen. Das Plantagen-Management der Gesellschaft hat von der Schweizer Firma SGS die GLOBALGAP (Global Good Agriculture Practices) Zertifizierung erhalten.
Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR) unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit von Asian Bamboo betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von Asian Bamboo. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von Asian Bamboo ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung und der Rechnungslegungsstandards, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Asian Bamboo übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände oder andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten.
25.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Asian Bamboo AG Stadthausbrücke 1-3 20355 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 37644 798 Fax: +49 40 37644 500 E-Mail: info@asian-bamboo.de Internet: www.asian-bamboo.de ISIN: DE000A0M6M79, DE000A0M6M79 WKN: A0M6M7, A0M6M7 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE000A0M6M79 DE000A0M6M79
AXC0004 2014-12-25/18:30