Düsseldorf (ots) - Palliativmedizin, so sagt der Name, beschirmt; einem Sterbenden wirft sie einen Mantel über - den Mantel der Zuwendung, damit der Kranke sein Sterben bewusster, erträglicher, würdiger erlebt. Vom Team erfordert Palliativmedizin eine 24-stündige Humanität. Und wenn morgens ein Patient stirbt, ist sein Bett schon bald von einem neuen Patienten belegt. In ihrem Verständnis von Sterbebegleitung lassen Palliativmediziner das Sterben gewähren, doch sie befördern es nicht; aktive Sterbehilfe lehnen fast alle ab. Beim assistierten Suizid ist dies offenbar anders, wie eine Befragung zeigt. Die Antworten lehren, dass es auch bei optimaler Fürsorge nicht immer gelingt, ein unerträgliches Leiden für den Kranken annehmbar zu gestalten. Es gibt (wenige) Grenzfälle, in deren Verlauf würdelose Krankheiten die Würde des Sterbens unmöglich machen. Sollten Ärzte in solchen Extremlagen nach reiflicher Prüfung helfen können, wenn sich der Patient selbst erlösen möchte? Diese Fragen wird der Bundestag 2015 erörtern müssen. Jeder sollte schon jetzt für sich damit beginnen.
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