Bremen (ots) - Für den Ruf des Klinikums Bremerhaven oder die Stiftung Organtransplantation wäre selbst ein "formaler Fehler" bei einer Organentnahme ein schwerer Schlag. Für das gesamte Transplantationssystem ist auch schon der Verdacht einer solchen Unregelmäßigkeit eine Katastrophe - denn er betrifft eine Urangst von Patienten und Angehörigen; dass ein Mensch womöglich für tot erklärt wird, der noch nicht tot ist. Bereits Unregelmäßigkeiten und Ungereimtheiten bei Transplantationen an den Unikliniken Göttingen und Leipzig hatten vor wenigen Jahren die Organspende-Bereitschaft der Bevölkerung negativ beeinträchtigt. Dabei ging es in erster Linie um Manipulationen der Wartelisten und die Begünstigung von Patienten durch falsche Angaben. Erst im August wurde ein weiterer Verdachtsfall am Berliner Herzzentrum bekannt. Wer seine Organe spendet, geht davon aus, dass sie das Leben eines anderen Menschen retten, verlängern oder zumindest erleichtern. Die Vorstellung, dass dabei gemauschelt wird, womöglich gar gegen Geld, muss noch die ehrenwertesten Absichten erschüttern; obgleich jeder Patient, ob und wie auch immer er bevorzugt wurde, das Organ dringend braucht. Der Fall in Bremerhaven indes ist moralisch ganz anders zu bewerten - dort geht es nicht um Mauschelei oder Bevorzugung. Dennoch kann er einen das Fürchten lehren. Denn hier geht es darum, ob ein Toter vorschriftsmäßig für tot erklärt wurde und ihm die Organe entnommen werden durften. Selbst wenn es sich um eine Formalie gehandelt haben sollte: Weil solche Vorfälle bei potenziellen Organspendern unberechtigte, aber tiefsitzende Ängste wecken, kann schon jedwede auch noch so kleine Irritation tödlich sein - für das Transplantationswesen in Deutschland. Und damit tragischerweise auch für Dutzende von Patienten, die auf Spenderorgane angewiesen sind.
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