Karlsruhe (ots) - Áus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht für ein Demonstrationsverbot hohe Hürden gesetzt. Denn das Versammlungsrecht gehört zu den zentralen Grundrechten und ist unverzichtbar für einen demokratischen Staat. Das 24-Stunden-Verbot von Dresden ist also eine sehr außergewöhnliche Maßnahme, die aufhorchen lässt - und die eine Ausnahme bleiben muss.
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