Freiburg (ots) - Aber auch die Polizei in Dresden hat zum Schaden beigetragen. Hätte es sich nur um eine allgemeine Gefährdungslage gehandelt, wäre das Demoverbot unverhältnismäßig gewesen. Weil sich die Drohung aber gezielt gegen Bachmann richtete, bleibt unverständlich, weshalb die Polizei auch die Gegen-Demos verboten hat. Das Schielen nach Proporz hat offenkundig den Ausschlag gegeben. Ein angemessener Umgang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist das nicht. http://mehr.bz/khsla015
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