Stuttgart (ots) - Schon die Ausreise in Regionen, in denen es Terrorcamps gibt, soll strafbar sein, wenn der Reisende Terror im Schilde führt. Aber wie will man das nachweisen? Dass derart Verdächtige zuvor unzweideutige Bekenntnisse gegenüber Freunden oder im Internet abgeben, kann man nicht ernsthaft annehmen.
Deshalb ist mehr als fraglich, ob durch die neu gefassten Paragrafen überhaupt ein Gewinn von Sicherheit erzielt werden kann. Es sei denn, die Behörden wollen allein die Auswahl des Reiseziels schon als Beweis für terroristische Absichten werten, was sich mit rechtsstaatlichen Prinzipien allerdings nicht vereinbaren lässt. Denn dann würden Mutmaßungen und Anschuldigungen zur Grundlage von Strafverfolgung.
Wer wirklich etwas gegen den Reiseterrorismus erreichen will, muss anderswo ansetzen. Tatsächlich brauchen die Behörden nicht in erster Linie strengere Gesetze, um mehr Sicherheit zu schaffen, sondern mehr Personal und mehr Geld. Das gilt für die harte Flanke, die Polizei und den Verfassungsschutz, der die Dschihadistenszene überwacht; aber auch für die weichen Institutionen: Jugend- und Schulsozialarbeit für bessere Prävention. Wer erreichen möchte, dass der Zustrom von Terrorkämpfern aus Deutschland in den Dschihad abebbt, braucht wohl mehr Personal, um wenigstens die gefährlichsten potenziellen Terrorkämpfer zu überwachen.
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