Bremen (ots) - Wenn sich Politik und Verwaltung gegen ein Volksbegehren stellen, kommen sie schnell in den Ruch, demokratische Verfahren verhindern zu wollen. Doch wer sich den aktuellen Fall in Bremen genau anschaut, wird ein solch vorschnelles Urteil vermeiden. Mehr Demokratie, mehr Beteiligung von Bürgern hat in den vergangenen Jahren vielfach zu guten Ergebnissen geführt, zu mehr Transparenz in Verfahren und Projekten, zu mehr Informationen darüber. Sachverstand von Bürgern hat mehr Gehör bekommen, ist in Entscheidungen und Pläne eingeflossen, hat diese dadurch oftmals abgewandelt, also mit gestaltet. Und das ist gut. Dass der Senat - immerhin auch ein demokratisch legitimiertes Organ - im aktuellen Fall prüft, ob der Bürgerantrag für das weitere Verfahren mit dem Ziel eines Volksentscheids juristisch überhaupt zulässig ist, gehört zu seinen Aufgaben. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen. Kriterien müssen erfüllt, Vorgaben eingehalten werden. Auch das gehört zu einem demokratischen Beteiligungsverfahren, das für alle die gleichen Chancen sichern soll. Damit verbunden sind auch hohe Kosten. Und: Es soll vermieden werden, dass Partikularinteressen Vorrang vor dem Gemeinwohl bekommen. Das ist wichtig. Die Initiativen, die es durch ihren Zusammenschluss und die Bündelung von Interessen leichter hatten als andere Gruppierungen, die erforderliche Zahl von Unterschriften zusammenzubekommen, müssen sich die Prüfung also gefallen lassen, notfalls auch die Entscheidung, ihr Begehren sei nicht rechtens. Ob sie dann noch den Staatsgerichtshof bemühen sollten? Die Frage müssen sich die Mitglieder selbst beantworten. Vor allem aber die Frage nach ihren ureigenen Motiven.
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