Bielefeld (ots) - Das NS-Regime hat die Notsituation jüdischer Bürger eiskalt ausgenutzt und Eigentum zu schamlos niedrigen Preisen erworben. Nicht einmal, nicht zweimal - tausendfach. Bei den Verhandlungen allerdings, die der Staat Preußen 1935 um den Welfenschatz führte, kann von Zwang keine Rede sein.
Experten sehen das seit Jahr und Tag so: Jemand kauft 82 Kunstwerke für 7,5 Millionen (hier: Reichsmark), veräußert 40 Stücke und erhält dann für die verbliebenen 42 Werke 4,25 Millionen - wo will man da Übervorteilung erkennen? Hinzu kommt, dass das Expertengremium (Limbach-Kommission) auch von den jetzigen Klägern als Schiedsinstanz angerufen wurde. Gemeinhin pflegt man schiedliche Entscheidungen zu respektieren - welchen Sinn hätte sonst die Anrufung?
Auch vergreift sich der Kläger im Ton. Wer den deutschen Rechtsstaat mit Görings Spießgesellen auf eine Stufe stellt, erweist der eigenen Sache einen Bärendienst. Oder wie der Volksmund sagt: Wer schreit, hat Unrecht. Das ganze Umfeld der Affäre - Reizwort: Raubkunst - ist viel zu heikel, als dass solche Töne angeschlagen werden dürften.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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