Bielefeld (ots) - Wer telefoniert wann und wo mit wem wie lange? Diese Daten werden von allen Telefonanbietern erfasst und nach einiger Zeit gelöscht. Warum sollen die Telefonanbieter nicht verpflichtet werden, die Daten drei Monate aufzubewahren? Dann könnten Polizisten nach schweren Straftaten einen richterlichen Beschluss erwirken und auf die Informationen zurückgreifen. Der Zugriff auf Daten ist kein Allheilmittel, aber er kann der Polizei im Einzelfall entscheidend weiterhelfen. Dass Justizminister Heiko Maas (SPD) sich so ziert, ist ein Witz: Im Koalitionsvertrag steht klipp und klar, dass die Vorratsdatenspeicherung kommen soll. Die Skepsis in Teilen der Bevölkerung hat aber auch Kanzlerin Angela Merkel mitzuverantworten. Sie hat die Bespitzelung vermutlich aller Deutschen durch die USA und Großbritannien 2013 nur mit ein paar lauen Sätzen kritisiert und ist zur Tagesordnung übergegangen. Wer schwerste Datenschutz-Verstöße so hinnimmt, darf sich nicht wundern, wenn ihm jetzt die Menschen bei der Vorratsdatenspeicherung nicht begeistert folgen und es schwer wird, ein neues Gesetz zu erlassen.
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