Stuttgart (ots) - Wer nüchtern auf dieses Urteil schaut, wird Mühe haben, Kritikwürdiges zu entdecken. Es verpflichtet den Staat, der laut Grundgesetz religiös neutral zu bleiben hat, das reine Zurschaustellen einer Religionszugehörigkeit zu dulden. Das wird Skeptiker kaum von ihrem Unbehagen abbringen. Etwa, weil sie zu Recht auf die Problematik politisch aufgeladener und militanter Ausprägungen des Islam verweisen, die sich hierzulande breitmachen. Nur, genau vor denen hat das Verfassungsgericht ja nicht die Augen verschlossen oder gar gekuscht: Störung des Schulfriedens, Missionsarbeit im Schuldienst oder gar eine salafistisch-dschihadistische Agitation im Klassenzimmer bleiben verboten. Auch das mit allem Recht und aus gutem Grund.
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