(neu: Abkommen muss komplett erfüllt werden, Tusk-Zitat)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die europäischen Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden aller Voraussicht nach bis Ende des Jahres verlängert. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten beschlossen am Donnerstagabend in Brüssel, die derzeit bis Ende Juli befristeten Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Das Abkommen sieht bei den Kernpunkten einen Zeitplan bis Jahresende vor. Die endgültige Entscheidung muss der EU-Ministerrat vor Ablauf der Juli-Frist treffen.
"Die Dauer der Wirtschaftssanktionen ist gebunden an die komplette Umsetzung des Minsker Abkommens", sagte EU-Gipfelchef Donald Tusk. Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine weiter für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt.
Europäische Diplomaten gehen davon aus, dass die Sanktionen Russland bereits einen dreistelligen Milliarden-Dollar-Betrag gekostet haben. Auch die europäische Wirtschaft wird in Mitleidenschaft gezogen. Nach Angaben der spanischen Regierung musste die EU-Wirtschaft bereits Exportverluste in Höhe von 21 Milliarden Euro verkraften. Die Sanktionen sehen etwa ein Verbot der Belieferung russischer Unternehmen mit Spezialtechnik zur Ölförderung oder Exportverbote für Militärgüter vor.
Russland hält die Strafmaßnahmen für ungerechtfertigt und hat im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt. Unter diesen leiden vor allem Länder aus dem Süden der EU. Griechenland fordert deswegen seit längeren EU-interne Entschädigungen für die Einnahmeausfälle.
Die neue Regierung in Athen hatte zuletzt nicht einmal ausgeschlossen, eine Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland per Veto zu blockieren. Theoretisch könnte sie dies immer noch im EU-Ministerrat tun.
Verhängt wurden die Strafmaßnahmen infolge des Absturzes eines malaysischen Flugzeugs mit 298 Menschen an Bord. Westliche Staaten und die Ukraine werfen den moskautreuen Separatisten vor, die Maschine MH17 mit einer russischen Rakete abgeschossen zu haben. Russland weist dies zurück.
Den Vorschlag für die Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan haben nach Angaben von Diplomaten im Vorfeld des EU-Gipfels Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident François Hollande gemacht. Sie handelten auch das jüngste Minsker Abkommen mit aus. Es sieht unter anderem vor, dass die Separatisten in der Ostukraine die Kontrolle der Grenzen wieder an die Regierung in Kiew abgeben.
Eine Aufhebung aller Sanktionen soll es nach dem Willen vieler EU-Staaten erst dann geben, wenn die Ukraine auch die von Russland annektierte Schwarzmeerhalbinsel Krim wiederbekommt. Für dieses Gebiet gelten spezielle und besonders weitreichende Wirtschaftssanktionen. So dürfen zum Beispiel europäische Kreuzfahrtschiffe nur noch im Notfall Krim-Häfen anlaufen./aha/du/DP/he
AXC0292 2015-03-19/23:12