Düsseldorf (ots) - Der Blick auf die kenianische Küste war atemberaubend: Sandstrände, hohe Palmen und kristallklares Wasser über Hunderte von Kilometern. Doch es gab einen Riss in der Fototapete. In der Großstadt Mombasa, nur rund zehn Kilometer von der Urlaubs-Idylle entfernt, war eine deutsche Touristin auf offener Straße erschossen worden. Die örtliche Polizei sprach von einem "gewöhnlichen Gewaltverbrechen". Das Auswärtige Amt in Berlin riet im Anschluss an die Tat von Aufenthalten in der Küstenstadt ab. Der Kurztrip nach Mombasa wurde kurzerhand storniert. Ein mulmiges Gefühl blieb. Zum Zeitpunkt des Attentats in Tunis hatte es keine Reisewarnung für Tunesien gegeben. Eine Pflicht, über Terrorgefahren zu informieren, besteht ohnehin nicht. Geregelt ist hingegen, welche Angaben ein vom Reiseveranstalter herausgegebener Prospekt enthalten muss: etwa Informationen über Visa oder über gesundheitliche Formalitäten. Am Ende muss deshalb jeder Urlauber für sich selbst entscheiden, welches Risiko er eingehen will. In Zeiten, in denen der Terror keine Grenzen kennt, ist das eine schwierige Aufgabe.
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