Hagen (ots) - Schwimmkurs, Klavierunterricht, Fußballtraining nur noch nach 15 Uhr. Vorher nämlich dürfen Kinder, die für die offene Ganztagsbetreuung angemeldet sind, nicht nach Hause. Schließlich gehe es nicht allein darum, die Schüler zu beaufsichtigen, solange die Eltern arbeiten. Die offene Ganztagsschule habe auch einen Bildungsauftrag, so die durchaus nachvollziehbare Argumentation der Landesregierung. Wenn es auf der anderen Seite allerdings um die finanzielle Ausstattung der Ganztagsschulen geht, dann ist die Betreuung auf einmal (über einen gewissen Mindestsatz hinaus) eine freiwillige Leistung der Kommunen. Dann gibt es auch den Rechtsanspruch auf Inklusion nur am Vormittag. Dann werden die Städte mit ihrem Bildungsauftrag nahezu allein gelassen. Dann setzt das Land auf das hohe Engagement der wenigen Fachkräfte in der Betreuung und auf die freiwillige Mitarbeiter der Eltern sowie der Ehrenamtlichen, zum Beispiel in den Sportvereinen. Mehr als zehn Jahre, nachdem die offene Ganztagsbetreuung in NRW möglich gemacht worden ist, wird es nun wohl endlich Zeit für einheitliche Qualitätsstandards. Und eine flächendeckend ausreichende Finanzierung. Damit die Bildungschancen der Kinder nicht von der Finanzstärke der Kommunen abhängen.
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