Die Klage des Datenschutz-Aktivisten Max
Schrems zum Schutz von Facebook
Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. Hintergrund ist die Klage des Österreichers Max Schrems in Irland. Dort hat das Online-Netzwerk Facebook seinen Europasitz, es speichert Daten seiner Nutzer ganz oder zum Teil in den USA.
Schrems hatte sich 2013 beim irischen Datenschutz-Beauftragten darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei berief er sich auf die Enthüllungen des Informanten Edward Snowden. Facebook wurde in Berichten auf Basis der Unterlagen vorgeworfen, unter anderem den US-Geheimdienst NSA Zugriff auf Nutzerdaten gewährt zu haben. Facebook betont, man gebe Daten nur auf Gerichtsbeschluss weiter.
Die irischen Datenschützer lehnten die Beschwerde ab. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, in der die Brüsseler Behörde das Schutzniveau der USA als ausreichend eingestuft hatte. Das zuständige irische Gericht will vom EuGH wissen, ob die iritsche Behörde sich auf die Brüsseler Entscheidung berufen durfte - oder ob sie vielmehr selbst hätte ermitteln können oder müssen./hrz/mt/DP/stk
ISIN US38259P7069 US30303M1027
AXC0137 2015-03-24/11:59