Ravensburg (ots) - Das Versagen des Verfassungsschutzes in der NSU-Affäre konnte verheerender nicht sein. Verfassungsschützer aus verschiedenen Bundesländern sprachen nicht miteinander. Informationen wurden nicht weitergegeben. V-Leute im Neonazi-Milieu wurden straffällig. Braucht man dann überhaupt einen Verfassungsschutz? Die Frage stellten sich viele mit einiger Berechtigung. Die Koalition beantwortet sie mit Ja, sieht aber auch Aufräumbedarf und zieht Konsequenzen aus dem NSU-Desaster.
Was man den Opfern und Familien der NSU-Morde angetan hat, ist nicht wiedergutzumachen. Es bleibt aber die Verpflichtung, solche Pannen in Zukunft zu vermeiden. Künftig sollen sich Bund und Länder deshalb mehr austauschen, der Bund soll mehr Befugnisse erhalten. Das ist, auch wenn die Länder protestieren, richtig. Denn wenn die Informationsweitergabe an Landesgrenzen endet, wie das beim NSU-Skandal der Fall war, muss gehandelt werden.
Alle Probleme sind deshalb nicht vom Tisch. Es bleibt eine Grauzone, in der V-Leute operieren. Sie können keine hehren Lichtgestalten sein, wenn sie in den rechts- oder linksextremen Milieus unauffällig arbeiten wollen. Aber zu führenden Akteuren, wie dies beim NSU teilweise der Fall war, dürfen sie deshalb noch lange nicht werden. Dass jetzt einige Regeln für V-Leute ins Gesetz geschrieben werden, ist gut.
Vieles im System des Verfassungsschutzes aber wird immer zweifelhaft bleiben. Es entzieht sich weitgehend parlamentarischer Kontrolle. Es ist auf schillernde Informanten angewiesen. Auch das neue Verbotsverfahren gegen die NPD könnte daran scheitern, dass die Länder beweisen sollen, dass die Verfassungschutzleute abgeschaltet sind. Das wird schwierig. Es war falsch, dass die Länder auf Biegen und Brechen das neue NPD-Verbotsverfahren anstrengten, nur um nach außen Flagge zu zeigen. Wichtiger als ein Verbotsverfahren gegen eine Partei, die so vor sich hinmickert, dass sie in Umfragen nicht mehr messbar ist, ist der alltägliche Kampf gegen Rechts- und Linksextremismus.
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Alle Probleme sind deshalb nicht vom Tisch. Es bleibt eine Grauzone, in der V-Leute operieren. Sie können keine hehren Lichtgestalten sein, wenn sie in den rechts- oder linksextremen Milieus unauffällig arbeiten wollen. Aber zu führenden Akteuren, wie dies beim NSU teilweise der Fall war, dürfen sie deshalb noch lange nicht werden. Dass jetzt einige Regeln für V-Leute ins Gesetz geschrieben werden, ist gut.
Vieles im System des Verfassungsschutzes aber wird immer zweifelhaft bleiben. Es entzieht sich weitgehend parlamentarischer Kontrolle. Es ist auf schillernde Informanten angewiesen. Auch das neue Verbotsverfahren gegen die NPD könnte daran scheitern, dass die Länder beweisen sollen, dass die Verfassungschutzleute abgeschaltet sind. Das wird schwierig. Es war falsch, dass die Länder auf Biegen und Brechen das neue NPD-Verbotsverfahren anstrengten, nur um nach außen Flagge zu zeigen. Wichtiger als ein Verbotsverfahren gegen eine Partei, die so vor sich hinmickert, dass sie in Umfragen nicht mehr messbar ist, ist der alltägliche Kampf gegen Rechts- und Linksextremismus.
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