Karlsruhe (ots) - Die neuen Gesetze stoßen aber an Grenzen, wenn sich das Denken in den Behörden nicht ändert. Verfassungsschützer arbeiten in einer Grauzone der Gesellschaft mit Menschen, mit denen sie im normalen Leben nichts zu tun haben wollen. Und doch dürfen dabei nie die Grenzen überschritten werden, die Recht und Gesetz setzen. Sonst macht sich der Staat der Komplizenschaft und Mittäterschaft schuldig. Der Schutz der Täter darf niemals Vorrang vor dem Schutz der Bürger haben.
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