Bremen (ots) - Das Entsetzen über den Absturz von Flug 4U9525 in den französischen Alpen ist noch nicht abgeklungen, schon tobt eine Debatte über die mediale Berichterstattung. Die Internetseiten der Medien und die sozialen Netzwerke sind voll mit Kritik. Im Kern steht die Frage, ob man den Namen von Copilot Andreas Lubitz nennen und sein Gesicht zeigen sollte. "Bild" verteidigt sich in einem langen Facebook-Post, und "Bild"-Chef Kai Diekmann beruft sich bei Twitter darauf, dass auch die FAZ und die angelsächsische Medienwelt den Namen nennen und das Foto zeigen. Die "Welt", wie "Bild" aus dem Axel-Springer-Verlag, und "Spiegel online" tun das hingegen nicht. Zwei Argumente werden für Zurückhaltung ins Feld geführt: Ganz exakt kennt den Tathergang niemand, und die Angehörigen von Andreas Lubitz werden ihres Lebens nicht mehr froh. Beides stimmt. Und doch ist es richtig, den Namen zu nennen. Es besteht kein Zweifel, dass der Copilot das Cockpit absichtlich verriegelte und Flug 4U9525 auf den tödlichen Kurs brachte. Was ihn dazu trieb, werden wir wohl nie erfahren. Kein Strafprozess wird klären, ob es sich im Sinne des Gesetzes um Mord oder ein anderes Tötungsdelikt gehandelt hat. Deswegen ist es falsch, Andreas Lubitz - so wie es "Bild" tut - als Mörder oder Massenmörder zu bezeichnen. Und es ist falsch, voyeuristische Interessen zu bedienen. Aber eine historische Figur, eine Person der Zeitgeschichte, ist Andreas Lubitz im Moment des Absturzes geworden. Er hat 149 Menschen in den Tod gerissen, und er hat einen Namen und ein Gesicht, auch im WESER-KURIER. Diese Redaktion hat nicht leichtfertig entschieden, sondern abgewogen: Das öffentliche Interesse überwiegt in diesem monströsen Fall die Persönlichkeitsrechte. Was die Angehörigen von Andreas Lubitz empfinden, lässt sich allenfalls erahnen. Die öffentliche Nennung des Namens dürfte aber den kleinsten Teil ihres Leids ausmachen.
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