ADLER Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.03.2015 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Frankfurt am Main WKN 500800 ISIN DE0005008007 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 29. April 2015, um 10:00 Uhr im Radisson Blu Hotel Hamburg, Marseiller Straße 2, 20355 Hamburg, ein. TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung Der Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft' oder 'ADLER') hat am 16. Februar 2015 beschlossen, gegenüber den Aktionären der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin ('WESTGRUND') ein freiwilliges Übernahmeangebot in Form eines kombinierten Bar-/Umtauschangebots nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) abzugeben, das auf den Erwerb aller von diesen gehaltenen Aktien der WESTGRUND gerichtet ist, und hat diese Entscheidung am 16. Februar 2015 gemäß § 10 Abs. 1, 3 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten Aktien der WESTGRUND wird die Gesellschaft den Aktionären der WESTGRUND eine gemischte Bar- und Sachleistung anbieten, also eine Kombination aus Barzahlung sowie neuen ADLER-Aktien, bestehend aus 0,565 Neuen ADLER-Aktien sowie einer zusätzlichen Barleistung in Höhe von 9,00 Euro für jeweils 3 Aktien der WESTGRUND. Die im Rahmen der Aktienkomponente zu liefernden neuen ADLER-Aktien sollen im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen geschaffen werden. Da die mit der Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien zum Umtausch gegen WESTGRUND-Aktien angeboten werden sollen, ist bei der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung das Bezugsrecht der ADLER-Aktionäre ausgeschlossen. Die auf die Aktienkomponente entfallenden Aktien der WESTGRUND, für welche das Umtauschangebot angenommen worden ist, sollen vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Einschränkungen im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen in die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft eingebracht werden. Die Abwicklung der Sachkapitalerhöhung erfolgt unter Einschaltung einer als Umtauschtreuhänder handelnden Bank, der ODDO SEYDLER BANK AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ('Umtauschtreuhänder'). Nach dem Inhalt des kombinierten Bar-/Umtauschangebots werden die Aktionäre der WESTGRUND, die das Angebot annehmen, die von ihnen gehaltenen und einzubringenden WESTGRUND-Aktien auf den Umtauschtreuhänder übertragen. Der Umtauschtreuhänder wird sodann diese von ihm treuhänderisch gehaltenen WESTGRUND-Aktien - vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Einschränkungen - in die Gesellschaft einbringen, die neuen, im Zuge der gemäß Ziffer 1 der Tagesordnung zu beschließenden Kapitalerhöhung geschaffenen ADLER-Aktien zeichnen und nach ihrer Entstehung entsprechend dem Inhalt des Umtauschangebots auf die Aktionäre der WESTGRUND übertragen. Auf Grundlage des vorstehend näher beschriebenen Umtauschverhältnisses, multipliziert mit dem Anteil der Aktienkomponente von 0,565 ADLER-Aktien, berechnet auf Basis der derzeit ausstehenden Stück 73.975.244 WESTGRUND-Aktien und unter der Annahme der vollständigen Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2014/2016 der WESTGRUND in 5.586.899 neue WESTGRUND-Aktien sowie der Ausgabe von weiteren Stück 15.891 WESTGRUND-Aktien aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen und der Einreichung dieser Aktien im Rahmen des Angebots, beträgt die maximale Anzahl der im Zuge des kombinierten Bar-/Umtauschangebots auszugebenden Aktien der Gesellschaft Stück 14.987.197 Aktien. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 31.876.672,00, eingeteilt in 31.876.672 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (Stückaktien), um bis zu EUR 14.987.197 auf bis zu EUR 46.863.869,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 14.987.197 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die 'Neuen Aktien') gegen Sacheinlage erhöht. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands soll der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugewiesen werden. b) Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt. c) Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Die Aktien aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen werden im Rahmen eines an die Aktionäre der WESTGRUND gemäß §§ 29 ff. WpÜG zu richtenden freiwilligen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots zum Erwerb aller von ihnen an der WESTGRUND gehaltenen Aktien ausgegeben. Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten Aktien der WESTGRUND wird die Gesellschaft eine gemischte Bar- und Sachleistung anbieten, bestehend aus 0,565 Neuen Aktien sowie einer zusätzlichen Barleistung in Höhe von 9,00 Euro für jeweils 3 Aktien der WESTGRUND. d) Die Zeichnung der Neuen Aktien erfolgt durch die ODDO SEYDLER BANK AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main, als Umtauschtreuhänder für diejenigen Aktionäre der WESTGRUND, die das Umtauschangebot angenommen haben. Dementsprechend wird der Umtauschtreuhänder hiermit zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen und die zum Umtausch eingereichten WESTGRUND-Aktien, soweit sie Gegenstand dieser Sachkapitalerhöhung sind, als Sacheinleger in die Gesellschaft einbringen. e) Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll nur in dem Umfang durchgeführt werden, als bis zum Ablauf der in Ziffer 1 h) genannten Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch den Umtauschtreuhänder erfolgt. f) Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen, insbesondere die Anzahl der letztlich auszugebenden Neuen Aktien. g) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen anzupassen. h) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung der Gesellschaft nicht bis zum 31. Oktober 2015 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses sowie die Begründung des vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses bzw. Ausgabepreises erstattet. Der Vorstandsbericht wird wie folgt bekannt gemacht: I. Beschlussvorschlag Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ('ADLER' oder die 'Gesellschaft') schlagen der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre vor. Der Beschlussvorschlag lautet im Einzelnen wie folgt: 1. Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung (a) Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 31.876.672,00, eingeteilt in 31.876.672 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (Stückaktien), um bis zu EUR 14.987.197 auf bis zu EUR 46.863.869,00 durch Ausgabe von bis zu 14.987.197 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die 'Neuen Aktien') gegen Sacheinlage erhöht werden. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und
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March 23, 2015 10:18 ET (14:18 GMT)
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