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DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.03.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN 500800 
   ISIN DE0005008007 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADLER 
   Real Estate Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 29. April 2015, um 
   10:00 Uhr im Radisson Blu Hotel Hamburg, Marseiller Straße 2, 20355 
   Hamburg, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen 
   Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der 
   Satzung 
 
   Der Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft' 
   oder 'ADLER') hat am 16. Februar 2015 beschlossen, gegenüber den 
   Aktionären der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin ('WESTGRUND') ein 
   freiwilliges Übernahmeangebot in Form eines kombinierten 
   Bar-/Umtauschangebots nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und 
   Übernahmegesetzes (WpÜG) abzugeben, das auf den Erwerb aller von 
   diesen gehaltenen Aktien der WESTGRUND gerichtet ist, und hat diese 
   Entscheidung am 16. Februar 2015 gemäß § 10 Abs. 1, 3 Satz 1 WpÜG 
   veröffentlicht. 
 
   Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten Aktien der 
   WESTGRUND wird die Gesellschaft den Aktionären der WESTGRUND eine 
   gemischte Bar- und Sachleistung anbieten, also eine Kombination aus 
   Barzahlung sowie neuen ADLER-Aktien, bestehend aus 0,565 Neuen 
   ADLER-Aktien sowie einer zusätzlichen Barleistung in Höhe von 9,00 
   Euro für jeweils 3 Aktien der WESTGRUND. Die im Rahmen der 
   Aktienkomponente zu liefernden neuen ADLER-Aktien sollen im Wege einer 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen geschaffen werden. Da die mit der 
   Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien zum Umtausch gegen 
   WESTGRUND-Aktien angeboten werden sollen, ist bei der vorgeschlagenen 
   Sachkapitalerhöhung das Bezugsrecht der ADLER-Aktionäre 
   ausgeschlossen. 
 
   Die auf die Aktienkomponente entfallenden Aktien der WESTGRUND, für 
   welche das Umtauschangebot angenommen worden ist, sollen vorbehaltlich 
   der nachstehend beschriebenen Einschränkungen im Rahmen der 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen in die ADLER Real Estate 
   Aktiengesellschaft eingebracht werden. Die Abwicklung der 
   Sachkapitalerhöhung erfolgt unter Einschaltung einer als 
   Umtauschtreuhänder handelnden Bank, der ODDO SEYDLER BANK AG, 
   Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ('Umtauschtreuhänder'). 
 
   Nach dem Inhalt des kombinierten Bar-/Umtauschangebots werden die 
   Aktionäre der WESTGRUND, die das Angebot annehmen, die von ihnen 
   gehaltenen und einzubringenden WESTGRUND-Aktien auf den 
   Umtauschtreuhänder übertragen. Der Umtauschtreuhänder wird sodann 
   diese von ihm treuhänderisch gehaltenen WESTGRUND-Aktien - 
   vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Einschränkungen - in die 
   Gesellschaft einbringen, die neuen, im Zuge der gemäß Ziffer 1 der 
   Tagesordnung zu beschließenden Kapitalerhöhung geschaffenen 
   ADLER-Aktien zeichnen und nach ihrer Entstehung entsprechend dem 
   Inhalt des Umtauschangebots auf die Aktionäre der WESTGRUND 
   übertragen. 
 
   Auf Grundlage des vorstehend näher beschriebenen 
   Umtauschverhältnisses, multipliziert mit dem Anteil der 
   Aktienkomponente von 0,565 ADLER-Aktien, berechnet auf Basis der 
   derzeit ausstehenden Stück 73.975.244 WESTGRUND-Aktien und unter der 
   Annahme der vollständigen Wandlung der Wandelschuldverschreibung 
   2014/2016 der WESTGRUND in 5.586.899 neue WESTGRUND-Aktien sowie der 
   Ausgabe von weiteren Stück 15.891 WESTGRUND-Aktien aufgrund der 
   Ausübung von Aktienoptionen und der Einreichung dieser Aktien im 
   Rahmen des Angebots, beträgt die maximale Anzahl der im Zuge des 
   kombinierten Bar-/Umtauschangebots auszugebenden Aktien der 
   Gesellschaft Stück 14.987.197 Aktien. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
     a)    Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft 
           wird von EUR 31.876.672,00, eingeteilt in 31.876.672 auf den 
           Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit einem anteiligen 
           Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (Stückaktien), um 
           bis zu EUR 14.987.197 auf bis zu EUR 46.863.869,00 durch 
           Ausgabe von bis zu Stück 14.987.197 neuen, auf den Inhaber 
           lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
           anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die 'Neuen 
           Aktien') gegen Sacheinlage erhöht. 
 
 
           Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die 
           Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem 
           Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands soll der 
           Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugewiesen 
           werden. 
 
 
     b)    Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 
           gewinnberechtigt. 
 
 
     c)    Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird 
           ausgeschlossen. Die Aktien aus der Kapitalerhöhung gegen 
           Sacheinlagen werden im Rahmen eines an die Aktionäre der 
           WESTGRUND gemäß §§ 29 ff. WpÜG zu richtenden freiwilligen 
           Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots zum Erwerb 
           aller von ihnen an der WESTGRUND gehaltenen Aktien ausgegeben. 
           Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten Aktien 
           der WESTGRUND wird die Gesellschaft eine gemischte Bar- und 
           Sachleistung anbieten, bestehend aus 0,565 Neuen Aktien sowie 
           einer zusätzlichen Barleistung in Höhe von 9,00 Euro für 
           jeweils 3 Aktien der WESTGRUND. 
 
 
     d)    Die Zeichnung der Neuen Aktien erfolgt durch die 
           ODDO SEYDLER BANK AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am 
           Main, als Umtauschtreuhänder für diejenigen Aktionäre der 
           WESTGRUND, die das Umtauschangebot angenommen haben. 
           Dementsprechend wird der Umtauschtreuhänder hiermit zur 
           Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen und die zum Umtausch 
           eingereichten WESTGRUND-Aktien, soweit sie Gegenstand dieser 
           Sachkapitalerhöhung sind, als Sacheinleger in die Gesellschaft 
           einbringen. 
 
 
     e)    Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll nur in 
           dem Umfang durchgeführt werden, als bis zum Ablauf der in 
           Ziffer 1 h) genannten Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch 
           den Umtauschtreuhänder erfolgt. 
 
 
     f)    Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren 
           Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen 
           Sacheinlagen festzulegen, insbesondere die Anzahl der 
           letztlich auszugebenden Neuen Aktien. 
 
 
     g)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung 
           entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen 
           Sacheinlagen anzupassen. 
 
 
     h)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
           gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser 
           Kapitalerhöhung der Gesellschaft nicht bis zum 31. Oktober 
           2015 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden 
           ist. 
 
 
   BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 
   AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund des vorgesehenen 
   Bezugsrechtsausschlusses sowie die Begründung des vorgeschlagenen 
   Umtauschverhältnisses bzw. Ausgabepreises erstattet. Der 
   Vorstandsbericht wird wie folgt bekannt gemacht: 
 
     I.    Beschlussvorschlag 
 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ADLER Real Estate 
   Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ('ADLER' oder die 
   'Gesellschaft') 
   schlagen der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen 
   Bezugsrechts der Aktionäre vor. 
 
   Der Beschlussvorschlag lautet im Einzelnen wie folgt: 
 
     1.    Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen 
           Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts 
           der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung 
 
 
       (a)   Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft 
             soll von EUR 31.876.672,00, eingeteilt in 31.876.672 auf den 
             Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit einem 
             anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 
             (Stückaktien), um bis zu EUR 14.987.197 auf bis zu EUR 
             46.863.869,00 durch Ausgabe von bis zu 14.987.197 neuen, auf 
             den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien 
             (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von jeweils EUR 1,00 (die 'Neuen Aktien') gegen Sacheinlage 
             erhöht werden. 
 
 
             Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die 
             Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2015 10:18 ET (14:18 GMT)

© 2015 Dow Jones News
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