Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 24.03.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN DE0005677108/Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710 Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unsere 16. ordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, den 8. Mai 2015, um 10:00 Uhr in der Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 44265 Dortmund, statt. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich gemacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 75.709.270,35 Euro einen Betrag in Höhe von 6.461.044,92 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,33 Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 69.248.225,43 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 280.825 Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,33 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Reduzierung des bedingten Kapitals 2009 und des bedingten Kapitals 2010/I sowie über die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital 2015/I) zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen aufgrund eines Aktienoptionsplans 2015 und entsprechende Satzungsänderung Die Gesellschaft hat im Jahr 2009 und zuletzt im Jahr 2010 auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung (Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2009 bzw. vom 4. Mai 2010, veröffentlicht unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung/archiv.html) Aktienoptionspläne für Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft sowie für Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen geschaffen. Zum Aktienoptionsplan aus dem Jahr 2009 stehen noch 38.940 Bezugsrechte auf je eine Aktie der Gesellschaft aus. Das zur Bedienung der Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan aus dem Jahr 2009 bedingte Kapital 2009 besteht dagegen noch in Höhe von 154.500,00 Euro, d.h. zum Bezug von 154.500 Aktien der Gesellschaft. Zum Aktienoptionsplan aus dem Jahr 2010 stehen 742.093 Bezugsrechte auf je eine Aktie der Gesellschaft aus. Das zur Bedienung der Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2010 bedingte Kapital 2010/I besteht dagegen noch in Höhe von 1.144.956,00 Euro, d.h. zum Bezug von 1.144.956 Aktien der Gesellschaft. Das bedingte Kapital 2009 und das bedingte Kapital 2010/I werden daher teilweise nicht mehr benötigt. Sie sollen daher entsprechend reduziert werden. Da darüber hinaus die Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2009 ausgelaufen ist und die Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2010 ausläuft, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Aktienoptionsplan 2015 zu beschließen. Der Aktienoptionsplan 2015 dient weiterhin dazu, die Vergütungsstruktur der Berechtigten auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Zu diesem Zweck soll die Anknüpfung an den Börsenkurs auch weiterhin der Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 bleiben. Die Ausübungshürde und das absolute Erfolgsziel bleiben bei 20%. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass die Bezugsrechte erst dann ausgeübt werden können, wenn der Unternehmenswert sehr deutlich gesteigert wurde. Auch der Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, bleibt wie bisher auf das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis werden damit ambitionierte, aber gleichwohl erreichbare Ziele zur Steigerung der Motivation der Mitarbeiter vorgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Reduzierung des bedingten Kapitals 2009 aa) Das bedingte Kapital 2009 gemäß § 3.5 der Satzung wird auf einen Betrag von bis zu 38.940,00 Euro, d.h. auf eine Ausgabe von bis zu 38.940 Aktien, ermäßigt. Alle übrigen das bedingte Kapital 2009 betreffende Regelungen bleiben unverändert. Insbesondere dient das bedingte Kapital 2009 - wie bisher - der Bedienung von Bezugsrechten aus dem von der Hauptversammlung am 6. Mai 2009 beschlossenen Aktienoptionsplan 2009 zu den dort genannten Bedingungen. bb) § 3.5 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital ist um bis zu 38.940,00 Euro bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2009).' Die übrigen Sätze von § 3.5 der Satzung bleiben unverändert. b) Reduzierung des bedingten Kapitals 2010/I aa) Das bedingte Kapital 2010/I gemäß § 3.6 der Satzung wird auf einen Betrag von bis zu 742.093,00 Euro, d.h. auf eine Ausgabe von bis zu 742.093 Aktien, ermäßigt.
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March 24, 2015 10:09 ET (14:09 GMT)
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