Bielefeld (ots) - Dass Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres einen Mindestlohn erhalten, genießt in großen Teilen der Bevölkerung Unterstützung. Niemand soll, so die weitläufige Meinung, in einem so reichen Land wie Deutschland für einen Hungerlohn schuften müssen. Klar ist aber auch, dass ein Beschäftigter, der monatlich brutto 1300 Euro verdient - das entspricht bei einer 38-Stunden-Woche dem Mindestlohn - von diesem Geld keine Familie ernähren kann. Daher gibt es die sogenannten Aufstocker. Der Staat hilft ihnen mit Zuschüssen über die Runden.
Daran wird deutlich: Der Mindestlohn kann nicht alle finanziellen Notwendigkeiten erfüllen. Unbefriedigend ist aber, dass das Gesetz nicht zwischen einem erlernten Beruf und einer Hilfstätigkeit, die nur für ein paar Stunden in der Woche ausgeübt wird, unterscheidet. Ist es gerecht, dass eine ungelernte Kraft den gleichen Stundenlohn erhält wie eine Frisörin nach dreijähriger Ausbildung? Sicherlich nicht.
Ein weiterer Mangel ist der bürokratische Aufwand, den das Gesetz für Firmen mit sich bringt und der viel Geld kostet. Nachbesserungen sind in beide Richtungen erforderlich - zum Nutzen aller.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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