Bremen (ots) - Vor vier Jahren erntete die Bremische Bürgerschaft viel Lob für ein Reformwerk - sogar ein nicht alltägliches vom Bund der Steuerzahler war darunter. Das Leitmotiv für die parlamentarischen Änderungen war Transparenz. Parteiübergreifend machten die Abgeordneten Schluss mit unübersichtlichen Geldverteilungen - für die Teilnahme an Sitzungen, für eine finanzielle Polsterung des Übergangs von der Mandatsausübung zurück in den zivilen Beruf. Es wurde die Steuerfreiheit für einen Teil der Bezüge ebenso gestrichen wie eine Fahrtkostenerstattung. Es wurde eine feste Diät von 4700 Euro brutto monatlich für die politische Halbtagsarbeit in der Bürgerschaft festgelegt. Mit der Verabschiedung dieser Reform waren die Abgeordneten-Einkünfte kein Geheimnis mehr. Es war ein gelungenes Projekt, mit dem die Bürgerschaft auch überregional in Parlamenten für Gesprächsstoff mit positivem Tenor sorgte. Gleichwohl ist es berechtigt, wenn der Rechnungshof nun mahnt, es gebe noch zu tun, bis Transparenz für den ganzen parlamentarischen Betrieb gilt. Die finanziellen Bedingungen, unter denen gewählte Mandatsträger arbeiten, sind das eine. Aber darin erschöpft sich die parlamentarische Arbeit nicht. Die Fraktionen stützen sich auf einen Apparat, und verantwortlich dafür sind die Geschäftsführer. Mit dem Hinweis, dass sie keinen "normalen Job" haben und bei Änderungen der politische Konstellationen urplötzlich ohne Arbeitgeber dastehen, sind sie gut dotiert. Das kann aber nicht bedeuten, dass die Undurchsichtigkeit, die mit der Reform vor vier Jahren bei den Abgeordneten überwunden wurde, bei den leitenden Angestellten weiter besteht. Auch sie werden von der Allgemeinheit bezahlt. Die Reformstufe II muss auf die Tagesordnung.
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