Hagen (ots) - Ein Flop ist das Betreuungsgeld nicht, wie anfangs von den Gegnern vorhergesagt. Aber es ist auch kein Erfolgsmodell. Fast 400 000 Familien haben den Zuschuss beantragt, mit dem der Staat Eltern unterstützt, die ihr Kind nicht in eine Kita geben. Über 90 Prozent der Antragsteller sind Frauen, die damit vorerst auf den Wiedereinstieg in den Beruf verzichten. Diese Tatsache beschreibt den Kern des Konflikts, über den das Bundesverfassungsgericht urteilen muss. Verstößt die "Herdprämie" gegen die verfassungsmäßige Gleichstellung von Mann und Frau?
Vermutlich tut sie das. Doch das ist nur ein Aspekt der Kritik an dem umstrittenen Gesetz. Denn es nutzen ja nicht nur Mütter Betreuungsgeld, die sich liebevoll um ihren Nachwuchs kümmern. Viele Familien wollen die 150 Euro abgreifen, deren Kinder von einem Kitabesuch mehr profitieren würden. Vor allem aber macht das Betreuungsgeld die 1,6 Millionen Alleinerziehenden wieder einmal zu den Verlierern der Familienpolitik. Diese können zum Beispiel kein Ehegattensplitting geltend machen. Umgekehrt bleiben im Betreuungsgeld-Etat rund 100 Millionen Euro jährlich mangels Nachfrage übrig. Unabhängig von der Karlsruher Entscheidung sollten damit unbedingt jene Mütter und Väter entlastet werden, die es sich gar nicht leisten können, über "Herdprämien" nachzudenken.
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