Düsseldorf (ots) - Das Betreuungsgeld dient heute als hübsches Reizwort im politischen Schlagabtausch unter schwarz-roten Koalitionspartnern. Etwa, wenn SPD-Familienministerin Manuela Schwesig mit CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble über finanzielle Hilfen für Alleinerziehende streitet. Vor wenigen Wochen erst warf Schwesig nicht abgerufene Mittel aus dem Topf des Betreuungsgeldes als mögliche Finanzierungsquelle in den Verhandlungsring - Schäuble reagierte pikiert, sitzt ihm doch die CSU als Mutter der Familienprämie im Nacken. In Karlsruhe aber geht es um mehr als um Sieg oder Niederlage in einer politischen Sachfrage. Denn der Erste Senat des Verfassungsgerichts hat bereits erkennen lassen, dass für ihn die Frage nach den Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes entscheidend ist. An ihr könnte das Betreuungsgeld scheitern - und mögliche andere Sozialleistungen des Bundes würden verhindert. Neben der Frage, ob das Betreuungsgeld wirklich der "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" dient, geht es also auch um Gestaltung künftiger Familien- und Sozialpolitik.
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